Karlsruhe (dpa) - Ebay-Nutzer können für rechtswidrige Angebote haftbar
gemacht werden, die andere von ihrem Konto aus ins Internet stellen. Das
hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.Bild
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die Zugangsdaten zu seinem Mitgliedskonto bei einem Internetauktionshaus an
Unberechtigte gelangen lasse, hafte auch für deren Angebote, heißt es in
dem Urteil. Damit gab das Karlsruher Gericht dem Schmuckhersteller Cartier
recht. Die Ehefrau eines Ebay-Nutzers hatte über dessen Konto ein Halsband
«Cartier Art» angeboten und damit die Markenrechte der Firma
verletzt.Cartier klagte auf Unterlassung und Feststellung einer
Schadensersatzpflicht direkt gegen den bei Ebay angemeldeten Mann - zu
Recht, befand der BGH. Als Inhaber eines Mitgliedskontos habe er die
«Gefahr einer Unklarheit» darüber geschaffen, wer sein Konto nutze. Deshalb
hafte er sowohl für die Verletzung von Markenrechten als auch für
Wettbewerbsverstöße. (Az: I ZR 114/06 vom 11. März 2009)Damit hob der BGH
ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt auf, das die
Cartier-Klage abgewiesen hatte, weil der Mann nichts von dem Angebot seiner
Frau wusste. Die aus Lettland stammende Frau hatte über das Account ihres
Mannes in gebrochenem Deutsch das vermeintliche «Halzband Cartier» für 30
Euro angepriesen, «mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus». Laut
BGH muss das OLG nun prüfen, ob der Mann haftet, weil er nicht hinreichend
dafür gesorgt habe, dass seine Frau keinen Zugriff auf die Daten nehmen
könne.
Friday, March 27, 2009
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